gemeinnützige Bauwirtschaft:

Wer sind die Gemeinnützigen?

"Gemeinnützig” ist, was der Gemeinschaft nützt. Wesen und Selbstverständnis der gemeinnützigen Bauvereinigungen Österreichs (GBVs) sind damit im Kern bereits umrissen. Die Gemeinnützigen sehen sich als moderne Wirtschaftsunternehmen und Marktteilnehmer in einem freien Markt und ihre Aufgabe vorrangig in der Versorgung (Bauen, Sanieren und Verwalten) breiter Bevölkerungsschichten mit Wohnungen.

Gewerbliche Wirtschaftsunternehmen wollen durch Gewinn-Maximierung ihren Eigentümern nützen. Bei Gemeinnützigen dagegen steht an erster Stelle der Nutzen der Gemeinschaft. Und diese Prioritätensetzung ist auch in einem speziellen Bundesgesetz, dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) explizit festgelegt. Denn jede gemeinnützige Bauvereinigung unterliegt - im Unterschied zu gewerblichen Bauträgern - dem WGG. Demnach dürfen GBVs nur beschränkt Gewinne machen und müssen diese Gewinne auch wieder in Wohnbaumaßnahmen im Inland investieren. Im Unterschied zu gewerblichen Bauträgern, die Gewinne aus der Bautätigkeit oder aus Mieteinnahmen beliebig verwenden können.

Eine gemeinnützige Bauvereinigung kann in der Rechtsform einer Genossenschaft, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft organisiert sein.
Genossenschaften stehen im Eigentum ihrer Mitglieder, Ende 2021 zählten die 97 GBV dieser Rechtsform zusammen nahezu 528.400 Mitglieder. Unter den 85 Kapitalgesellschaften gibt es rund 20 GBV, die sich im Eigentum von Gebietskörperschaften befinden, an weiteren 12 GBV sind Kirchen, Gewerkschaften bzw. Kammern maßgeblich beteiligt.

In den gemeinnützigen Bauvereinigungen werden alle notwendigen Arbeiten von rund 9.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewältigt, davon rund 5.200 Angestellte und 2.500 Arbeiterinnen und Arbeiter. Zusätzlich arbeiten in den Mietwohnhausanlagen der Gemeinnützigen rund 1.300 Hausbesorger und Hausbesorgerinnen. Weiters sind rund 750 Vorstandsmitglieder in vielen Fällen ehrenamtlich tätig. Die unternehmensinterne Kontrolle besorgen etwa 1.400 Aufsichtsratsmitglieder.

Der allen GBV gesetzlich vorgeschriebene Aufsichtsrat ist für die laufende Kontrolle der Geschäftsführung zuständig. Ihm obliegt es, die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften, der Statuten des jeweiligen Unternehmens oder von Geschäftsanweisungen zu überwachen. Neben dem Vorstand ist der Aufsichtsrat der erste Adressat für den Prüfungsbericht des Revisionsverbandes; die beiden Organe darüber zu befinden. Bei Genossenschaften ist darüber hinaus der Prüfungsbericht auch in der Generalversammlung zu verlesen, sodass sich jedes einzelne Mitglied über die Ergebnisse der jährlichen Prüfung informieren kann.

Ein Berichtsauszug – mit Jahresabschluss, Prüfungs- und Gebarungsvermerk bzw. Gründen für deren Einschränkung – liegt beim zuständigen Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf.