REVISION:

Leitbild der Gemeinnützigen

Präambel

Der Verband, als Zusammenschluss aller gemeinnützigen Bauvereinigungen, hat dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz entsprechend einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, der Revision und Interessensvertretung umfasst und der sich auf die Erfüllung dem Gemeinwohl dienender Aufgaben im Wohnungswesen erstreckt.

Gemeinsame Grundwerte und generelle Leitlinien der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft

  • Konzentration auf das Angebot leistbarer Wohnungen für breite Bevölkerungsschichten als Ausdruck unserer sozialen Gestion
  • Generationsübergreifende Wohnversorgung durch Baupflicht und langfristige Bestandsbewirtschaftung in unterschiedlichen Rechtsformen
  • Beschränkung in der Ertragserzielung an Stelle einer reinen Gewinnorientierung
  • Zweckbindung des Eigenkapitals als Fundament unserer wohnungswirtschaftlichen Aufgabe
  • Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit in der Geschäftsgebarung
  • Kostendeckungsprinzip als grundsätzliche Orientierung
  • Qualität und Sicherheit, Kalkulierbarkeit und Zuverlässigkeit für Kundinnen und Kundinnen und Partner in Wirtschaft und Politik
  • Führende Rolle bei Innovationen und zeitgemäßer Wohnkultur
  • Sparsamkeit im Umgang mit Ressourcen und Offenheit für umweltgerechte Technologien
  • Unabhängigkeit der Revision als Grundbekenntnis


Spezielle Leitlinien des Verbandes für Revision


Unser gesetzlicher Auftrag

  • Gebarungsprüfung für alle Rechtsformen (Aktiengesellschaft, Ges.m.b.H., Genossenschaft) nach den Vorschriften und Zielsetzungen des Genossenschaftsgesetzes und des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes einschließlich der Abschlussprüfung nach Unternehmensgesetzbuch
  • Beratungsfunktion der Revision gegenüber den Unternehmen nach den Intentionen des Genossenschaftsgesetzes, der Gebarungs- und der Prüfungsrichtlinienverordnung.
  • Vorbeugende und begleitende Prüfung zur Mängelvermeidung bzw. Mängelbehebung


Unser Verhalten gegenüber unseren Mitgliedern

  • Sachlich, objektiv und fair• Beratend, konstruktiv in der Kritik
  • Anregend in Bezug auf wirtschaftliches Handeln


Unsere Pflichten gegenüber den Eigentümern

  • Informations- und Warnpflicht
  • Rechtzeitiges Aufzeigen von Fehlentwicklungen - Frühwarnung


Unsere Pflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde

  • Erörterung, Information bzw. Warnpflicht als Ergänzung zum Prüfungsbericht
  • Beratung, Erstellung von Gutachten für Umsetzung aufsichtsbehördlicher Maßnahmen
  • Ausübung von gesetzlichen Mitwirkungsbefugnissen in aufsichtsbehördlichen Verfahren


Unsere Verantwortung gegenüber Konsumenten und Gläubigern

  • Wirtschaftliche Beurteilung des Unternehmens
  • Bestätigungs- und Gebarungsvermerk als Vertrauensschutz und Sicherheit


Unsere Verantwortung gegenüber der Interessensvertretung

  • Beobachten und Aufzeigen von Entwicklungen und Trends
  • Ausübung einer Warnpflicht
  • Information, Beratung und Umsetzungsunterstützung


Unsere Revisionskultur

  • Schwerpunktsetzung und Gewichtung bei der Prüfung
  • Straffheit und Optimierung der Prüfungseinsätze
  • Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Einheitlichkeit der Prüfung
  • Sicherung des Qualitätsniveaus der Prüfung durch laufende Weiterbildung der Prüfer
  • Festlegung strenger Unvereinbarkeiten