Aufsicht und Kontrolle über den Revisionsverband
Die Aufsicht und Kontrolle der Revision als Abschlussprüfer und Gebarungsprüfer wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW), u.a. als Aufsichtsministerium der Vereinigung österreichischer Revisionsverbände (VÖR), sowie das Bundesministerium für Finanzen (BMF) wahrgenommen.
Das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz APAG gilt für alle Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer und Revisoren) sowie Prüfungsgesellschaften (Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Revisionsverbände und Sparkassen-Prüfungsverband), die Abschlussprüfungen, also Pflichtprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen nach österreichischem Recht, vornehmen.
Der Revisionsverband und seine Revisoren unterliegen demnach der externen Aufsicht und Kontrolle durch die Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB). Zur Durchführung von Abschlussprüfungen muss der Revisionsverband über eine aufrechte Bescheinigung gemäß § 35 oder § 36 APAG verfügen. Die APAB hat ein öffentliches Register aller Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, die über eine aufrechte Bescheinigung gemäß § 35 oder § 36 APAG verfügen, zu führen.
Das APAG verpflichtet den Revisionsverband Regelungen festzulegen, die eine hohe Qualität der von ihm durchzuführenden Prüfungen gewährleisten. Die Regelungen haben aufgrund allgemein anerkannter nationaler und internationaler Prüfungsstandards und Berufsgrundsätze jedenfalls (1.) Regelungen zur allgemeinen Organisation des Prüfungsbetriebs (internes Qualitätssicherungssystem), (2.) Regelungen zur Auftragsabwicklung und (3.) Regelungen zur Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems zu umfassen. Der Revisionsverband unterliegt hinsichtlich der internen Regelungen zur Qualitätssicherung darüber hinaus der Verpflichtung zur Durchführung von externen Qualitätssicherungsprüfungen gem. § 23 Abs. 4 APAG.
In Ergänzung zum internen Qualitätssicherungssystem und der externen Qualitätssicherung sind die gesetzlich normierten Berufsgrundsätze der Revisoren, ihre Gewissenhaftigkeit und Sorgfältigkeit, ihre Eigenverantwortlichkeit und kritische Grundhaltung, ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit, ihre Verschwiegenheit, Ihre Verpflichtung zur Einhaltung der vom Revisionsverband gesetzten Qualitätssicherungsmaßnahmen und Mitwirkung an der externen Qualitätssicherungsprüfung ihres Revisionsverbandes, ihre fachliche Ausbildung, ihre nachgewiesene Qualifikation sowie ihre laufende Fortbildung ausgewiesene Garanten für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Genossenschaftsrevision.