REVISION:

Beschwerden, Vorwürfe und andere Vorfälle

Gemäß § 16 der Verordnung der Vereinigung Österreichischer Revisionsverbände (VÖR) gemäß § 17c Genossenschaftsrevisionsgesetz (GenRevG) muss der Prüfungsbetrieb unbeschadet des § 66 Abs. 3 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) Regelungen und Maßnahmen zum angemessenen Umgang mit und zur Aufzeichnung von Beschwerden oder Vorwürfen von fachlichen Mitarbeitern, Mandanten oder Dritten schaffen, wenn sich daraus Anhaltspunkte für


  • Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder fachliche Regelungen bei der Auftragsdurchführung,
  • Verstöße gegen das Qualitätssicherungssystem des Prüfungsbetriebs oder
  • eine mögliche oder tatsächliche schwere Beeinträchtigung der Integrität ihrer Prüfungstätigkeiten ergeben.


Entsprechend dieser Bestimmung können Sie uns mit diesem Formular Beschwerden, Vorwürfe oder andere Vorfälle zur Kenntnis bringen. Ihre Mitteilung wird dem Revisionsvorstand und dem Verbandsdirektor zugestellt.

Die Informationen können Sie uns anonym oder unter Angabe Ihrer Kontaktdaten übermitteln. Bitte beschreiben Sie möglichst genau den Sachverhalt, z.B. wo und wann sich dieser zugetragen hat sowie welche Personen beteiligt waren. Teilen Sie uns bitte auch mit, wie Sie auf die Situation aufmerksam geworden sind. Wir melden uns bei Ihnen, sofern Sie uns durch Angabe Ihrer Kontaktdaten die Möglichkeit dazu gegeben haben.


Weitere Informationen finden Sie unter Verordnungen und Verlautbarungen